Rechtslage* zwischen der spanischen DIfaT S.L. und dem deutschen Konsumcannabisgesetz 
-KCanG-

Uns erreichen immer wieder Anfragen, wie den die Rechtslage mit unserem Angebot und dem deutschen Konsumcannabisgesetz (KCanG) konform geht.

Hierzu einige Anmerkungen:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Hinweis keine Rechtsberatung darstellt.  

Da es sich bei dem Deutschen Institut für alternative Therapie S.L. um eine spanische Firma handelt ist das KCanG nur in den Punkten interessant, die auch unsere Anbauer betreffen.

Grundsätzlich ist in § 2 Abs. 1 -KCanG- / Nummern 1 - 12 alles verboten!

In § 2 Abs. 3 -KCanG- werden diese Verbote alle wieder aufgehoben, sobald man das 18. Lebensjahr vollendet hat.  

Wortwörtlich: "Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. der Besitz von Cannabis nach § 3.

3 der private Eigenanbau von Cannabis nach § 9"

Das heißt also, dass jeder der 18. Jahre alt ist Cannabis besitzen und anbauen darf!!!

§ 3 Abs. 1 -KCanG- besagt, dass jeder bis zu 25 Gramm haben darf.

Das bezieht sich auf den Besitz im öffentlichen Raum also Strasse.

Abs. 2 KCanG Abs. 2 Satz 1 besagt, dass man an dem Wohnsitz -also in der Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück- 50 Gramm Cannabis haben darf.

§ 3 Abs. 3 KCanG besagt, das man zum Zweck des Transport nach § 22 Abs. 3 KCanG mehr als 25 Gramm bei sich führen darf. Der § bezieht sich aber hauptsächlich auf den Transport von Anbauvereinen und dem befriedeten Besitztum.

Wir raten daher, nicht mehr als 25 Gramm bei sich zu tragen um hier Missverständnisse zu vermeiden. 

Alle andern § des KCanG sind für uns vollkommen uninteressant, da wir kein Anbauverein im Geltungsbereich des deutschen Konsumcannabisgesetz sind.

Fazit:

Jeder darf in Spanien bei der DIfaT S.L. anbauen!!!

Jeder darf 25 Gramm Cannabis mit sich führen!!!

Jeder darf bis zum 50 Gramm Cannabis zu Hause haben!!!

Jeder darf sein eigenes Cannabis von Spanien (Absender ist Anbauer) nach Deutschland (Empfänger ist Anbauer) senden. Bis zu 50 Gramm pro Monat an den eigenen Briefkasten und bis zu 25 Gramm pro Lieferung (zwei Lieferungen pro Monat möglich) an eine Packstation.

* nach unserer Rechtsauffassung!

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Wir weisen darauf hin, dass wir für die Vorbereitung Ihres Anbaus einige Wochen Vorlauf benötigen.

Von der Anpflanzung bis  zum Gebrauch (Ernte und Trocknung) benötigen die Cannabis-Pflanzen ca. 3 Monate.

Sie können also keine Anbauvereinbarung treffen und dann sofort eine Lieferung erwarten, da wir die C.-Pflanzen direkt nur für Sie anbauen!

Nach der ersten Lieferung erfolgen weitere Lieferungen monatlich.  

 

Okt.
2025

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